Entgeltermittlung
TMD ist als von der IHK Neuss öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zugelassen, Entgeltprüfungen gemäß TKG§45g durchzuführen und entsprechende Privat- und Gerichtsgutachten zu erstellen.
Nachweiserbringung der Abrechengenauigkeit gemäß TKG§45g
Um Kunden die Sicherheit zu geben, dass die Abrechnungssysteme der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen den Regelungen der Regulierungsbehörde entsprechen, ist die Nachweiserbringung nach TKG45g ein wesentlicher gesetzlicher Erlass der Bundesnetzagentur.
Da nicht jeder Kunde die Systeme und Prozesse der Anbieter überprüfen kann, werden vereidigte, öffentlich bestellte Sachverständige mit dieser Aufgabe durch die Bundesnetzagentur betraut.
Betroffene
Dieser Verpflichtung unterliegen alle Telekommunikationsanbieter, die Zeit, Entfernungs- oder Volumen abhängige Dienste für die Öffentlichkeit erbringen.
Mindestanforderungen
Die Verpflichtung zum Nachweis der Abrechengenauigkeit gemäß TKG$45g umfasst sowohl systemtechnische Mindestanforderungen an Abrechnungssysteme als auch die damit verbundenen operativen Prozesse. Diese Anforderungen umfassen:
- Die Erfassungsgenauigkeit von Verbindungen
- Abrechnungsgenauigkeit der Systeme
- Sicherstellung der Übertragung von der Datenerfassung zur Datennachverarbeitung
- Regulierung als Chance -
Die gesetzlich geforderte jährliche Überprüfung der Abrechnungsumgebungen der Telekommunikationsanbieter sollte jedoch nicht ausschließlich als eine lästige Auflage gesehen werden.
- Sie bietet die Sicherheit, dass Ihre Abrechnungsumgebung den geforderten gesetzlichen Anforderungen entspricht.
- Bei Unstimmigkeiten mit Kunden wird dieser Nachweis zu einer gerichtlichen Bewertung der Abrechengenauigkeit des Telekommunikationsanbieters herangezogen.
- Darüber hinaus kann ein erfüllter Nachweis als ein Marketinginstrument genutzt werden, da die Qualität der gebotenen Telekommunikationsdienstleistungen unterstrichen wird.
- Im Sinne des eigenen Qualitätsmanagements ist der Nachweis nach TKG§45g ein wesentliches Instrument, um die Abrechnungsumgebungen durch eine neutrale Instanz regelmäßig bewerten zu lassen.