Entgeltermittlung

TMD ist als von der IHK Neuss öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zugelassen, Entgeltprüfungen gemäß TKG§45g durchzuführen und entsprechende Privat- und Gerichtsgutachten zu erstellen.

Nachweiserbringung der Abrechengenauigkeit gemäß TKG§45g

Um Kunden die Sicherheit zu geben, dass die Abrechnungssysteme der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen den Regelungen der Regulierungsbehörde entsprechen, ist die Nachweiserbringung nach TKG45g  ein wesentlicher gesetzlicher Erlass der Bundesnetzagentur.
Da nicht jeder Kunde die Systeme und Prozesse der Anbieter überprüfen kann, werden vereidigte, öffentlich bestellte Sachverständige mit dieser Aufgabe durch die Bundesnetzagentur betraut.

Betroffene

Dieser Verpflichtung unterliegen alle Telekommunikationsanbieter, die Zeit, Entfernungs- oder Volumen abhängige Dienste für die Öffentlichkeit erbringen.

Mindestanforderungen

Die Verpflichtung zum Nachweis der Abrechengenauigkeit gemäß TKG$45g umfasst sowohl systemtechnische Mindestanforderungen an Abrechnungssysteme als auch die damit verbundenen operativen Prozesse. Diese Anforderungen umfassen:

- Regulierung als Chance -

Die gesetzlich geforderte jährliche Überprüfung der Abrechnungsumgebungen der Telekommunikationsanbieter sollte jedoch nicht ausschließlich als eine lästige Auflage gesehen werden.